Gewährleistung der Sicherheit der Regattateilnehmer und Helfer während den Regatten.
1.
Die Leitung und Kontrolle der Rettungsorganisation obliegt dem Wettfahrtleiter. Er bezeichnet und instruiert vor dem Auslaufen einen auf dem Startschiff anwesenden Stellvertreter.
2.
Die Seepolizei und der Seerettungsdienst müssen vor jeder Regatta über den Anlass informiert werden.
3.
Schwimmwestenzwang: Bei jedem Signal auch für alle Helfer auf dem Wasser.
4.
Das Meldeboot und das Luvboot, sowie allen weiteren Boote der Regattaleitung sind im Notfall Rettungsboote und handeln als solche gemäss den Anweisungen des Rettungschefs, welcher die Einsätze der Rettungsboote koordiniert.
5.
Ausrüstung der Rettungsboote: Funk, Apotheke, Trinkwasser, Feldstecher, Schlepp-leine, Anker, Handy.
6.
Notfälle werden über Funk gemeldet. Ein Notruf unterbricht sofort jeden laufenden Funkverkehr. Das gesamte Funknetz steht bis zur Abschlussmeldung und der expliziten Freigabe durch den Wettfahrtleiter / Rettungschef ausschliesslich dem Notfunkverkehr zur Verfügung.
7.
Kommunikation Sicherheitsbelange gegenüber Teilnehmenden: Anlässlich des Skippermeetings findet eine Orientierung der Regattateilnehmer über das Sicherheit und Rettungskonzept, insbesondere der Fluchthäfen, statt.
Kommunikation Sicherheitsbelange gegenüber OK und Helfer: Sicherheit und Rettungskonzept, Briefing OK und Helfer.